Gefahrstoffmanagement

An den Umgang mit zahlreichen Produkten in den unterschiedlichen Bereichen vieler Unternehmen werden aufgrund ihrer Gefährlichkeit eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen gestellt. Die Problematik besteht darin, dass eine immense Datenmenge zu verwalten ist, deren fehlende Standardisierung die effektive Bearbeitung der gesetzlichen Auflagen stark erschwert.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein praxisorientiertes Gefahrstoffmanagement notwendig.

Die folgenden Schritte beschreiben, wie die Anforderungen umgesetzt werden:

1. Erfassung der Gefahrenquellen

  • Ermittlung der vorliegenden Gefahrstoffe,
  • Feststellung der qualitativen und quantitativen Gefährdungsmerkmale,
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • Aktualisierung der Dokumentation

2. Ermittlung der Gefährdung

  • Messung der Gefahrstoffkonzentration in der Atemluft am Arbeitsplatz,
  • Bewertung der Gesamtwirkung der Stoffe,
  • Dokumentation in einer Arbeitsplatzanalyse,
  • Durchführung von Störfallbetrachtungen oder -analysen

3. Durchführung von Schutzmaßnahmen

  • Einsatz von Ersatzstoffen,
  • Gestaltung des Arbeitsverfahrens,
  • technische Maßnahmen zur Erfassung bzw. Aufnahme von Gefahrstoffen,
  • technische Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung der Auswirkung von Störfällen,
  • Überprüfung der Gefahrstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz,
  • Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung

4. Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Erstellung von stoff- und arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen anhand der Sicherheitsdatenblätter und der Einsatzbedingungen am Arbeitsplatz.

    5. Unterrichtung und Unterweisung

    • Unterrichtung der Arbeitnehmer über Ergebnisse von Konzentrationsmessungen sowie über Konzentrationsüberschreitungen.
    • Unterweisung über mögliche Gefahren, erforderliche Schutzmaßnahmen,
    • Hinweise zur sachgerechten Entsorgung,
    • Maßnahmen zur Ersten Hilfe,
    • Regeln für das Verhalten im Gefahrenfall, Dokumentation der Unterweisungen

    6. Aktualisierung

    • Mindestens jährliche Überprüfung und Fortschreibung der Dokumente.

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