Aufsicht Führender im Abwasserbereich

„Der Unternehmer hat vor Beginn der Arbeiten einen zuverlässigen, mit den Gefahren und den Schutzmaßnahmen vertrauten Versicherten als Aufsicht Führenden zu benennen.“

„Aufsicht Führender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen sowie weisungsbefugt sein.“ (siehe DGUV Vorschrift 21/ 22 § 34 Abs. 3 "'Einsteigen und Arbeiten in umschlossenen Räumen")

Unser Seminar informiert speziell über die für den Abwasserbereich umzusetzenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften und behandelt alle relevanten Aspekte von der Benennung über die Pflichten bis hin zur

Festlegung der Schutzmaßnahmen und richtigen Auswahl und Bewertung der einzusetzenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch den Aufsicht Führenden.

Ziel ist es, dass jeder Teilnehmer in der Lage ist, an den künftigen Einsatzstellen selbständig alle erforderlichen Schritte einzuleiten bzw. durchzuführen. Den Teilnehmern werden Wege aufgezeigt, die es ihm ermöglichen, die gesetzlichen Anforderungen praxisnah in den Arbeitsablauf zu integrieren. Jeder Teilnehmer erhält eine detaillierte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse. Den aussagekräftigen Seminarunterlagen sind Formulare und Checklisten beigefügt, die Ihnen bei der täglichen Arbeit hilfreiche Unterstützung bieten können.

Termine

  • 26.03.2025, Iserlohn
  • 03.04.2025, Offenburg
  • 08.10.2025, Iserlohn
  • 22.10.2025, Offenburg

Inhalt

  • Vorschriften für den Abwasserbereich
  • Anforderungen an den Aufsicht Führenden
  • Aufgaben des Aufsicht Führenden
  • Gefahrenermittlung
  • Festlegen der Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisung
  • Erlaubnisscheine
  • Persönliche Schutzausrüstung/ Rettungsausrüstung
  • Abschlussdiskussion

Teilnehmerkreis

  • Personen, die mit den Aufgaben des Aufsicht Führenden beauftragt sind
  • alle betroffenen Mitarbeiter im Kanal- und Abwasserbereich, auf Kläranlagen, im Tiefbau etc.
  • Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsratsmitglieder deren Aufgabengebiet innerhalb des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt
  • interessierte Studenten