PSA gegen Absturz/ PSA zum Retten

Der Einstieg in Schächte ist ohne Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz nicht zulässig. Sowohl die PSA gegen Absturz als auch die PSA zum Retten zählen zur PSA der Kategorie III. Die Verwendung dieser PSA ist unterweisungspflichtig mit praktischer Übung. Die Unterweisung hat vor der erstmaligen Anwendung/ Benutzung und danach regelmäßig zu erfolgen. Unser Ausbildungs-/ Unterweisungsprogramm ist speziell auf die Belange im Abwasserbereich ausgerichtet. Die Benutzer erlernen in einer theoretischen Unterweisung und der anschließenden praktischen Übung den korrekten Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie die richtige Anwendung der PSA zum Retten.

Praktische Übungen

Nach dem Abschluss der theoretischen Unterweisung wird eine praktische Übung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem das Überprüfen der Ausrüstung und das Erkennen von Schäden, das richtige Anlegen des Auffanggurtes, das richtige Anschlagen, sowie das Retten aus Schächten.

Dauer der Unterweisung:

Die Dauer der Unterweisung ist abhängig von der verwendeten PSA gegen Absturz und PSA zum Retten, den örtlichen Gegebenheiten, sowie der Anzahl der Teilnehmer.

Termine


Inhalt

  • die für die jeweilige Art der PSA bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung
  • die Inhalte der Betriebsanweisungen
  • die bestimmungsgemäße Benutzung unter Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung des Herstellers
  • das richtige Anschlagen
  • die ordnungsgemäße Aufbewahrung
  • das Erkennen von Schäden

Teilnehmerkreis

Beschäftigte im Abwasserbereich, die PSA gegen Absturz sowie PSA zum Retten verwenden.