Träger von Filtergeräten

Gemäß PSA-Benutzungsverordnung in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Träger von Filtergeräten eine theoretische Unterweisung erhalten. Daraus ergeben sich - soweit zutreffend - folgende Themen:

Praktische Übungen:

  • Nach dem Abschluss der theoretischen Unterweisung wird eine Trageübung mit angelegtem Filtergerät unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsatzbedingungen durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem das Anlegen des Gerätes, die Kontrolle des Dichtsitzes des Atemanschlusses und Gewöhnungsübungen.

Dauer der Unterweisung:

  • Für die Dauer der Erstunterweisung sind erfahrungsgemäß ca. 2 Stunden vorzusehen. Sie ist allerdings abhängig von den Gegebenheiten des Betriebes und der Anzahl der Teilnehmer. 
  • Die Dauer der jährlichen Wiederholungsunterweisung richtet sich weiterhin nach Art, Häufigkeit und Umfang des Einsatzes.

Termine


Inhalt

  • Zweck des Atemschutzes,
  • Regelwerke für Atemschutz, Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,
  • Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe,
  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus,
  • Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte,
  • Belastung durch Atemschutzgeräte,
  • Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Filtergeräte,
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter,
  • Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs,
  • Wahrnehmen des Filterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes),
  • Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung),
  • Entsorgung.

Teilnehmerkreis

  • Träger von filtrierendem Atemschutz wie z. B. Maske und Filter, partikelfiltrierender Atemschutz, Einweg- und Mehrwegmasken