Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

- zur Erlangung der Fachkunde nach § 22 SGB VII

Der Gesetzgeber fordert in § 22 des Sozialgesetzbuches VII von Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten, der den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen soll.

Doch: Was hat der Sicherheitsbeauftragte eigentlich zu tun? Bin ich als Sicherheitsbeauftragter verantwortlich für den Arbeitsschutz? Wie finde ich mich in den zahlreichen Rechtsvorschriften zurecht? Wie macht man denn eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung? Wo sind die Unfallschwerpunkte in meinem Betrieb? Welches sind die wesentlichen Arbeitsschutzthemen? Solche und ähnliche Fragen stellen sich für Sicherheitsbeauftragte und solche, die es werden wollen.

Das Seminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks und gibt einen umfassenden Einblick in wesentliche Arbeitsschutzthemen.

Es sensibilisiert die Teilnehmer für ihre Aufgaben und erläutert anhand konkreter betrieblicher Situationen typische Unfallursachen, Gefährdungen und Belastungen sowie geeignete Gegenmaßnahmen.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die wichtigen Methoden der wirkungsvollen Gesprächsführung und Präsentation.

Seminardauer: 
2 Tage

Mindestteilnehmer:
10 Teilnehmer

Seminargebühren:
auf Anfrage
inkl. Bescheinigung, Handout

Termine


Inhalt

  • Einführung in den Arbeitsschutz
    Geschichte und Aufbau des Arbeitsschutzes in Europa und Deutschland, Dualismus im Arbeitsschutz, wesentliche nationale Rechtsgrundlagen 
  • Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, Organisation
    Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten; Betriebliche Arbeitsschutzorganisation; Aufgaben und Leistungen der Arbeitsschutzbehörden
  • Wesentliche Arbeitsschutzthemen
    Arbeitsstätten, Erste Hilfe, Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, Persönliche Schutzausrüstung, Gefahrstoffe
  • Übungsbeispiele aus der Praxis
    T-O-P Prinzip, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
  • Brandschutz, Explosionsschutz, Büroarbeitsplätze, Stolper- und Rutschunfälle
    Grundlagen, Systematik, Vorbeugung, Arbeitshilfen
  • Kommunikation und Unterweisung
    Motivation der Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten, Fragetechniken, Präsentationstechniken, Übungen und Fallbeispiele zur Kommunikation

Teilnehmerkreis

Sicherheitsbeauftragte, die vom Unternehmer gemäß § 22 SGB VII bestellt worden oder für diese Aufgabe vorgesehen sind; Sicherheitsbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen wollen; Verantwortliche für Arbeitssicherheit; Betriebs- und Personalräte; betriebliche Führungskräfte