Atemschutzgeräte

Mit der Anschaffung von Atemschutzgeräten kommt auf den Unternehmer eine Vielzahl von Anforderungen zu. Die vorgeschriebene Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die aufwändige Bewertung der vorgesehenen Geräte bis hin zur Auswahl geeigneter Geräte unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben stellen den Unternehmer vor ungeahnte Hürden.

Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen und helfen Ihnen bei der Auswahl der für Ihren speziellen Einsatzzweck und den individuellen Träger geeigneten Atemschutzgeräte.


Weiterhin wird der Unternehmer durch den DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz verpflichtet, vor der ersten Benutzung der erforderlichen Geräte seine versicherten Mitarbeiter theoretisch und praktisch ausbilden zu lassen. Dabei ist es egal, um welche Art von Atemschutzgerät es sich handelt. Die Ausbildung im Umgang mit Selbstrettern ist genauso wichtig und auch vorgeschrieben, wie die Ausbildung mit den Arbeitsgeräten. Diese Ausbildungen müssen von dafür berechtigten Personen durchgeführt werden.

Die Blanke GmbH, als Ausbilder und Spezialist für den gewerblichen Bereich/ öffentlichen Dienst, bietet aus der Praxis entwickelte und auf Ihren speziellen Bereich zugeschnittene Atemschutzausbildungen.

Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Fordern Sie einfach über unser Kontaktformular entsprechende Informationen über die von Ihnen benötigten Geräte an.

  • Kurzzeitpressluftatmer/ Pressluftatmer
  • Selbstretter/ Fluchtgeräte
  • Masken/ Filter

Gerne übernimmt unsere Atemschutzwerkstatt auch die Wartung Ihrer Geräte.